ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand: 01.08.2020)
Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und PRO iNSANO (im Weiteren auch Auftragnehmer genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Der Kauf und/oder Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung (Post oder E- Mail) sendet. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
Stornobedingungen
Für die Stornierung von bereits terminisierten Seminaren und Projekten werden folgende Sätze verrechnet:
• Storno bis 8 Wochen vor Seminarbeginn 20 % der Seminargebühren lt. Angebot
• Storno bis 4 Wochen vor Seminarbeginn 40 % der Seminargebühren lt. Angebot
• Storno bis 2 Wochen vor Seminarbeginn 80 % der Seminargebühren lt. Angebot
Preise
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich österreichischer Umsatzsteuer. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Im Entgelt nicht enthalten sind Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der TeilnehmerInnen sowie deren sonstige Auslagen.
Sollten die Reisekosten im Angebot nicht bereits inkludiert sein, übernimmt der Auftraggeber die tatsächlichen Kosten für Reise (km-Geld EUR 0,42/km, plus EUR 0,10/km pro mitfahrendem Trainer), Unterkunft und Verpflegung der Trainer. Die Wahl des Verkehrsmittels steht dem Auftragnehmer frei, wobei im Interesse des Auftraggebers auf stressfreies Reisen und auf möglichst ökonomische Transportmittel Wert gelegt wird.
Die Distanz des Km-Geldes wird jeweils vom Firmenstandort PRO iNSANO bis zum Seminarort und retour gerechnet (Berechnung via googlemaps).
Wenn die An- und Abreise insgesamt länger als 6 Stunden dauert, wird ein halber Tagessatz für die Reisezeit verrechnet. Abhängig vom gewählten Seminarort und dem Umfang der Seminarvorbereitung kann der Auftragnehmer entscheiden bereits am Vortag / Vorabend anzureisen.
Rechnungslegung und Fälligkeit
Die Rechnungslegung erfolgt umgehend nach Lieferung und/oder Leistungserbringung bei firmeninternen Veranstaltungen und Projekten. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Umfasst ein Auftrag mehrere Einheiten, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung und/oder Leistungserbringung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Dies gilt insbesondere bei Trainingsreihen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Mahn- und Inkassospesen sowie bankübliche Zinsen. Bei Überweisungen aus dem Ausland gehen Spesen zu Lasten des Rechnungsempfängers.
Elektronische Rechnungslegung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form (PDF) durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
Teilnahme an Seminaren
Seminare und Informationen zu verschiedenen medizinischen Zuständen ersetzen keine ärztliche oder therapeutische Behandlung und dürfen nicht für die Erstellung eigenständiger Diagnosen und die Auswahl und Anwendung von Behandlungsmethoden verwendet werden. Für Schäden und Unannehmlichkeiten, die durch den Ge- oder Missbrauch der Informationen entstehen, kann PRO iNSANO weder direkt noch indirekt zur Verantwortung gezogen werden. Bei gesundheitlichen Beschwerden empfehlen wir umgehend einen Arzt zu konsultieren!
Die Teilnahme an Seminaren erfolgt aus freien Stücken und in eigener Verantwortung und setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Alle Inhalte und Übungen sind Vorschläge, wobei jeder Teilnehmer für sich selbst entscheiden muss, diese anzuwenden oder nicht. Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.
Haftung für Gegenstände
Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Seminar mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt PRO iNSANO keine Haftung.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
PRO iNSANO verpflichtet sich, alle mit der Durchführung des Auftrags bekanntwerdenden Vorgänge vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auf alle in unserem und für unser Unternehmen Tätigen. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt oder leicht zugänglich sind.
Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen eines Vertrages und/oder dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf alle Verträge ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
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